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Meine Nachbarschaft: Breslauer Straße

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken halb auf dem Gehweg: Hier nördliche Seite des Ziegelhüttenweges im Bereich zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße

27.01.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3459 entstanden aus Vorlage: OF 630/5 vom 30.12.2022 Betreff: Parken halb auf dem Gehweg: Hier nördliche Seite des Ziegelhüttenweges im Bereich zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße das Parken halb auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Begründung: Auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße parken Anwohnerinnen und Anwohner seit Jahren ihre Pkws halb auf dem Gehweg. Es ist nicht bekannt, dass es hierdurch zu Behinderungen von Passantinnen und Passanten gekommen ist. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass trotz dessen nunmehr das Parken halb auf dem Gehweg geahndet wird. Auch vor dem Hintergrund des dortigen Parkdrucks hält der Ortsbeirat 5 dies nicht für angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1132 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen

25.11.2022 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3158 entstanden aus Vorlage: OF 570/5 vom 18.10.2022 Betreff: Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Sperrflächen Fahrradbügel anzubringen, davon sollen einige auch lang genug für Lastenfahrräder sein: 1. Beuthener Straße 12/Liegnitzer Straße Nr. 1/Sperrfläche; 2. Beuthener Straße 22 bis 24/Ziegelhüttenweg 2/vor dem Zebrastreifen; 3. Bruchstraße Nr. 21/23/25/28/hinter den Baumscheiben; 4. Danneckerstraße 11/16/Kreuzung Laubestraße 11/15; 5. Oppenheimer Straße 55/freie Fläche; 6. Ossietzkystraße Nr. 5/vor dem Zebrastreifen; 7. Ossietzkystraße Nr. 2/vor dem Zebrastreifen; 8. Passavantstraße Nr. 30/Kreuzung Thorwaldsenstraße Nr. 28/Sperrfläche; 9. Paul-Ehrlich-Straße Nr.24/Sperrfläche; 10. Schwanthalerstraße Nr. 15/17/19/21/23/25/27/31/33/hinter den Baumscheiben je ein Bügel; 11. Tucholskystraße Nr. 41/43/Sperrfläche; 12. Willemerstraße 17/19/vor dem Zebrastreifen; 13. Willemerstraße 23/25 und 27/29/hinter den Baumscheiben; 14. Ziegelhüttenweg Nr. 74/Sperrfläche; 15. Zum Apothekerhof Nr. 1 und Nr.2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 16. Zum Brommenhof Nr. 1/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 17. Zum Gipelhof Nr. 1 und Nr. 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 18. Zum Gottschalkhof 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 19. Zum Gottschalkhof 4/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase. Begründung: Es werden in Sachsenhausen Fahrradabstellflächen benötigt. Die diversen Sperrflächen an Ecken und vor Kreuzungen sowie Zebrastreifen eignen sich hervorragend dafür und haben dann auch noch eine nützliche Funktion. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 843 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkordnung Ziegelhüttenweg

08.11.2021 · Aktualisiert: 04.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 235/5 Betreff: Parkordnung Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der Fahrbahn des Ziegelhüttenwegs zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße in beiden Fahrtrichtungen Parkstände von 1,8 Meter Breite zu markieren. Etwa alle 50 Meter sind wechselseitig kurze Haltverbotsbereiche einzurichten, die als Ausweichflächen für breite Fahrzeuge im Begegnungsverkehr dienen sollen. Diese Haltverbotsbereiche sind auf der Fahrbahn zusätzlich durch schmale Sperrflächen zu markieren und durch geeignete Möblierung vor Falschparkern zu sichern. Begründung: Im genannten Bereich ist der Ziegelhüttenweg etwa zehn Meter breit, wovon 2,5 Meter auf den nur einseitig vorhanden Gehweg entfallen. Somit können auf der etwa 7,5 Meter breiten Fahrbahn Parkstände für mäßig breite Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen markiert werden. Zudem können mäßig breite Fahrzeuge mit mäßiger Geschwindigkeit im Begegnungsverkehr aneinander vorbeifahren. Beim Begegnungsverkehr mit breiteren Fahrzeugen gibt es Wartemöglichkeiten in den Haltverbotsbereichen. Aus der Bevölkerung gibt es den Wunsch, das halbhüftige Parken auf dem Gehweg ausnahmsweise zu erlauben. Dem kann nicht entsprochen werden, weil als Mindestbreite für Gehwege 2,5 Meter vorgesehen ist. In der Praxis würde bei Einrichtung des Gehwegparkens nur ein Meter Breite oder noch weniger für den Fußverkehr verbleiben, da stets möglichst weit auf dem Gehweg geparkt würde. Das weiterhin verbotswidrige Abstellen von Lieferwagen wird bekanntermaßen gar nicht geahndet, sodass dort künftig mit parkenden Lieferwagen zu rechnen ist. Der Fußverkehr müsste sich im Gänsemarsch bewegen. Wenn sich zwei Kinderwagen begegnen, müsste einer in eine Fahrzeuglücke ausweichen und abwarten. Erstaunlicherweise besteht bei vielen Kraftfahrern keine Bereitschaft in einer Parklücke den Gegenverkehr abzuwarten, während sie es ganz selbstverständlich dem Fußverkehr auf ihren Wegen abverlangen. Auf dem Gehweg werden auch immer mal Gegenstände abgestellt oder Einbauten verschmälern ihn. Mit Kinderwagen oder Rollstuhl ist dann gar kein Durchkommen mehr. Das ist besonders gefährlich, weil in diesem Fall der komplette Weg zwischen Beuthener und Breslauer Straße auf der Fahrbahn zurückgelegt werden müsste. Auch Markierungen auf dem Gehweg, die von Fahrzeugen beim Parken nicht überschritten werden dürfen, um so wenigstens eine Mindestgehwegbreite zu sichern, haben keine ausreichende Wirkung, weil die Ordnungsbehörden Übertretungen nicht ahnden. Die Installation von Drängelgittern auf einem so langen Straßenabschnitt zum selben Zweck lehnt der Magistrat zu Recht stets als unverhältnismäßig ab. Die Tendenz zu immer breiteren Fahrzeugen darf nicht zu Lasten des Fußverkehrs gehen. In der Vergangenheit hat eine 7,5 Meter breite Fahrbahn ausgereicht, um beidseitig zu parken und Begegnungsverkehr mit Pkw abzuwickeln. Der modernen Flotte aus überbreiten Fahrzeugen können wir nur die Wahl zwischen mehr Parkraum oder zügigem Verkehr bieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 235/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 235/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 235/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Absolutes Halteverbot im nördlichen Teil der Beuthener Straße auf der östlichen Seite

18.10.2021 · Aktualisiert: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 253/5 Betreff: Absolutes Halteverbot im nördlichen Teil der Beuthener Straße auf der östlichen Seite Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, aus welchen Gründen auf der östlichen Seite im nördlichen Teil der Beuthener Straße ab Breslauer Straße provisorisch ein absolutes Halteverbot eingerichtet wurde? Ist die dauerhafte Einrichtung eines absoluten Halteverbotes dort beabsichtigt? Begründung: Seit Juni 2021 ist in dem obigen Bereich ein absolutes Halteverbot provisorisch eingerichtet. Hierdurch fallen für die Anwohner zahlreiche, dringend benötigte Parkplätze weg. Die Anwohner bitten um Klarstellung, was hier von Seiten der Stadt geplant ist und welchen Hintergrund die Einrichtung des absoluten Halteverbotes hat. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 250 2021 Die Vorlage OF 253/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Entwicklung im Bereich Mörfelder Landstraße/Beuthener Straße

15.09.2021 · Aktualisiert: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2021, OF 191/5 Betreff: Entwicklung im Bereich Mörfelder Landstraße/Beuthener Straße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. ob ihm im Bereich Mörfelder Landstraße Ecke Beuthener Straße vermehrt Beschwerden über Lärm und Müllablagerungen zugetragen worden sind und 2. wenn ja, welchen Maßnahmen er unternimmt, um zu einer Verbesserung der derzeitigen Situation beizutragen? Begründung: In letzter Zeit kam es in dem oben benannten Bereich vermehrt zu Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern. Diese klagen über anhaltenden Lärm und regelmäßige Müllablagerungen. Es ist im Sinne der Stadt, der Mieterinnen und Mieter und der Eigentümerinnen und Eigentümer, die Entwicklung im dortigen Quartier positiv zu begleiten und Missständen entgegenzutreten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 205 2021 Die Vorlage OF 191/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von Parkplätzen in der Mörfelder Landstraße hier: zwischen Einmündung Beuthener Straße und Einmündung Breslauer Straße

19.06.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6188 entstanden aus Vorlage: OF 1660/5 vom 01.06.2020 Betreff: Einrichtung von Parkplätzen in der Mörfelder Landstraße hier: zwischen Einmündung Beuthener Straße und Einmündung Breslauer Straße Der Magistrat wird gebeten, das auf der nördlichen Seite des nach Osten führenden Abschnittes der Mörfelder Landstraße zwischen der Einmündung der Beuthener Straße und der Breslauer Straße praktizierte Parken zu legalisieren. Begründung: Durch Aufstockungen soll in der Fritz-Kissel-Siedlung neuer Wohnraum entstehen. Schon jetzt ist der Parkraum in diesem Gebiet knapp bemessen und die nördliche Seite des nach Osten führenden Abschnittes der Mörfelder Landstraße zwischen der Einmündung der Beuthener Straße und der Breslauer Straße wird beparkt. Hier ist es wünschenswert, dies zu legalisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1863 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Bänken und Instandsetzung einer Bank in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße sowie an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg

13.09.2019 · Aktualisiert: 28.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5192 entstanden aus Vorlage: OF 1395/5 vom 01.09.2019 Betreff: Aufstellen von Bänken und Instandsetzung einer Bank in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße sowie an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße an folgenden Orten Bänke aufzustellen: 1. Am Kreisel zwischen Breslauer Straße Richtung Mörfelder Landstraße und Breslauer Straße Richtung Beuthener Straße befindet sich ein Platz mit drei Bäumen. Dort hat früher eine Bank gestanden, die ersatzlos weggekommen ist. 2. An der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg vor dem Baum. Vor den sich dort befindlichen Fahrradbügeln und dem Verkehrsschild ist genügend Platz. Außerdem ist die Bank an der Ecke Breslauer Straße/Beuthener Straße instand zu setzen. Sie besitzt keine Sitzfläche mehr. Begründung: In diesem Einzugsgebiet gibt es etwa 300 Wohneinheiten mit entsprechend vielen Bewohnern. Die einzige Bank, die dort steht, besitzt keine Sitzfläche mehr. Die Menschen, meist älteren Semesters, die überwiegend zum ALDI- oder HIT-Markt zum Einkaufen gehen, haben keine Möglichkeit, sich auszuruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2175 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des Fußgängerüberwegs an der Fußgängerampel Mörfelder Landstraße/Straßenbahnhaltestelle „Breslauer Straße“

13.09.2019 · Aktualisiert: 28.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5190 entstanden aus Vorlage: OF 1392/5 vom 01.09.2019 Betreff: Sicherung des Fußgängerüberwegs an der Fußgängerampel Mörfelder Landstraße/Straßenbahnhaltestelle "Breslauer Straße" Der Magistrat wird gebeten, mit einer geeigneten Maßnahme den Fußgängerüberweg an der Fußgängerampel Mörfelder Landstraße/Straßenbahnhaltestelle "Breslauer Straße" zusätzlich abzusichern. Infrage kommt u. a. das Anbringen einer zusätzlichen Ampel auf Höhe des Schildes "Bei Rot hier halten", das etwa 30 Meter vor dem Fußgängerüberweg angebracht ist. Begründung: Mehrere Anwohner der Breslauer Straße haben übereinstimmend Mitgliedern des Ortsbeirates 5 berichtet, dass die Fußgängerampel Mörfelder Landstraße/Straßenbahnhaltestelle "Breslauer Straße" sehr häufig von Autofahrern missachtet wird. Täglich fahren immer wieder Autos bei Rot durch und gefährden Fußgänger, die sich an der für sie grünen Ampel orientieren. Da diese Ampel auch oft von Kindern und älteren Menschen benutzt wird, kam es schon zu gefährlichen Zwischenfällen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2240 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behälter für Hundekottüten im Bereich Breslauer Straße

23.08.2019 · Aktualisiert: 05.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5010 entstanden aus Vorlage: OF 1338/5 vom 08.08.2019 Betreff: Behälter für Hundekottüten im Bereich Breslauer Straße Der Magistrat wird gebeten, die Patenschaften für Hundekottüten in der Breslauer Straße zu überprüfen, da die Versorgung seit Wochen nicht stattfindet. Begründung: In der Anlage zwischen Breslauer Straße, Mörfelder Landstraße und Beuthener Straße befinden sich drei Behältnisse für Hundekottüten. Diese werden seit Wochen nicht mehr aufgefüllt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2138 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Anfrage zur geplanten Nachverdichtung in der Fritz-Kissel-Siedlung

30.07.2019 · Aktualisiert: 30.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 1319/5 Betreff: Anfrage zur geplanten Nachverdichtung in der Fritz-Kissel-Siedlung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt hinsichtlich der geplanten Nachverdichtung in der Fritz-Kissel-Siedlung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. In der Fitz-Kissel-Siedlung haben sowohl die Nassauische Heimstätte, die Vonovia als auch die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen Wohnungen. Es wurden allerdings lediglich die Mieter der Nassauischen Heimstätte und der Vonovia über die anstehenden Pläne zur "verträglichen Innenentwicklung der Fritz-Kissel-Siedlung" informiert. Auch aus der Presseberichterstattung lässt sich eine Beteiligung der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen an diesem Projekt nicht entnehmen. Warum? 2. Zumindest die Nassauische Heimstätte hat die ggf. nach erfolgreicher statischer Untersuchung zur Aufstockung vorgesehenen Gebäude benannt und deren Mieter schriftlich über diese Absicht informiert. Es handelt sich um Gebäude in der Breslauer Straße, der Mörfelder Landstraße und dem Ziegelhüttenweg. In diesen Häusern haben die Mieter*innen auch Dachkammern gemietet. Fallen diese bei einer Aufstockung der Gebäude weg und wenn ja, wird es hierfür eine angemessene Mietminderung geben? 3. Die Nassauische Heimstätte hat ihren Bestandsmietern schriftlich zugesagt, dass es im Zuge der Aufstockung zu keinerlei Mieterhöhungen kommt. Trifft dies auch für die Mieter der Vonovia AG zu? Nach welchen Kriterien orientieren sich die Mieten für die neu geschaffenen Wohneinheiten? 4. Zugesichert wurde in diesem Zusammenhang "ein Mobilitätskonzept für das Quartier mit dem Ziel, die Freiräume zwischen den Häusern zu schonen und gleichzeitig den Parkdruck nachhaltig zu verringern." Bedeutet der Begriff "schonen", dass alle bisherigen Grünflächen und Anpflanzungen erhalten bleiben bzw. nach Abschluss der Bauarbeiten adäquat ersetzt werden? 5. In dem Anschreiben der Nassauischen Heimstätte vom 04.06.2019 an die betroffenen Mieter ist die Rede davon, dass die Mieter*innen durch die geplanten Arbeiten in ihrem Alltagsleben möglichst wenig beeinträchtigt werden. Da dies insbesondere für die Mieter der oberen Stockwerke, insbesondere bei älteren Mieter*innen kaum möglich sein dürfte: Besteht die Möglichkeit einer vorübergehenden anderweitigen Unterbringung bis zum Abschluss der Bauarbeiten, wenn dieser Wunsch geäußert wird? 6. Eine Aufstockung der genannten Gebäude bedeutet, dass diese nunmehr mindestens vier Obergeschosse haben werden. Ist bei den anstehenden Planungen an den Einbau von Fahrstühlen gedacht, was insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Mieter*innen eine Voraussetzung für den Bezug/Verbleib in den oberen Stockwerken sein wird? Begründung: Anfang Juni 2019 wurden die betroffenen Mieter schriftlich und auch öffentlich durch die Tagespresse über die beabsichtigte Aufstockung von Wohngebäuden der Nassauischen Heimstätte/Wohnstadt und der Vonovia AG in der Fritz-Kissel-Siedlung informiert. Dies hat seitens der betroffenen Mieterschaft natürlich zu Nachfragen an den Ortsbeirat geführt, um deren Beantwortung jetzt gebeten wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1398 2019 Die Vorlage OF 1319/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels und der Aufenthaltsqualität im Umfeld der Kreuzung Stresemannallee/Mörfelder Landstraße

06.03.2019 · Aktualisiert: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2019, OF 1194/5 Betreff: Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels und der Aufenthaltsqualität im Umfeld der Kreuzung Stresemannallee/Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die vielfältigen Vorhaben und Planungen rund um die Verkehrsinsel (Riedhofkreisel) im Kreuzungsbereich Stresemannallee und Mörfelder Landstraße in Sachsenhausen konzeptionell zu bündeln und diese gezielt und koordiniert zeitnah durchzuführen. Zu diesen umzusetzenden Maßnahmen gehören sowohl Einzelvorhaben, die auf Anregung des Ortsbeirates 5 vom Magistrat bereits beschlossen, aber noch nicht angegangen wurden, aber eben auch Maßnahmen zu deren Umsetzung sich der Magistrat bislang nicht hat entschließen können. 1. Bereits beschlossene bzw. projektierte Maßnahmen, die nunmehr zügig durch den Magistrat umgesetzt werden sollen: - Die Einrichtung und der Betrieb eines Jugendtreffs sowie für ein generationsübergreifendes Nachbarschaftszentrum mit kulturintegrativem Anspruch in der Heimatsiedlung. - Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Stresemannallee sowie der Breslauer Straße und der Oppenheimer Landstraße und in Fahrtrichtung Zentrum zwischen der Stresemannallee und der Breslauer Straße. - Sanierung der Fahrbahn und der Fußgängerüberwege südlich der Verkehrsinsel. - Bau und Betrieb einer kommunalen Quartiersgarage im Bereich Heimatsiedlung und Fritz-Kissel-Siedlung in Sachsenhausen. 2. Maßnahmen, die aus Sicht des Ortsbeirates sowie der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie der ansässigen Gewerbetreibenden sinnvoll und wünschenswert sind: - Einrichtung von Kurzzeitparkplätze im Bereich des Riedhofkreisels zur Stärkung des Einzelhandels. - Gestaltung des Abschnitts zwischen Richard-Strass-Allee und Stresemannallee mit Baumbestand und ausreichend Parkplätzen. - Aufwertung der Verkehrsinsel am Verkehrsknotenpunkt Stresemannallee/Mörfelder Landstraße. Gegenstand der Aufwertung sollen u. a. Neupflanzungen und ggf. das Aufstellen eines Kunstwerkes sein. - Der Magistrat wird um Vorschläge gebeten, die einer Erhöhung der Sicherheit bzw. des subjektiven Sicherheitsempfindens der Bewohner der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-Siedlung dienlich sind, zum Beispiel durch eine verbesserte Beleuchtung des Geländes, häufigere Kontrollen der Stadt- und Landespolizei. - Zügige Aufnahme zumindest der Heimatsiedlung in das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" oder aber auch in das Bundesprogramm "Soziale Stadt". Begründung: Verkehrsteilnehmer die aus Richtung Süden kommend über die Mörfelder Landstraße nach Frankfurt einfahren, erhalten am Verkehrsknotenpunkt Mörfelder Landstraße keinen allzu guten ersten Eindruck von der Stadt Frankfurt am Main. Zwischen Bahnunterführung und Verkehrsinsel ist die Mörfelder Landstraße in einem verwahrlosten Zustand, auch wenn auf die Lagerung von Baumaschinen- und Materialien dort mittlerweile verzichtet wird. Die Gestaltung dieser Fläche mit Baumpflanzungen im Mittelbereich und ausreichend (Kurzzeit-) Parkplätzen für Anwohner und Kunden der zahlreichen Einzelhandelsgeschäfte ist mehr als überfällig. Die nördlich der Mörfelder Landstraße gelegene Heimatsiedlung ist im 90. Jahr ihres Bestehens in keinem guten Zustand. Dies gilt sowohl für das soziale Gefüge der Siedlung als auch für den Zustand der Fassaden und der Straßen in der Heimatsiedlung. Auch wenn vereinzelt mit Instandsetzungsarbeiten begonnen wurde - echte Fortschritte lassen seit Jahren auf sich warten! Dies gilt auch für sie soziale Betreuung der Bewohner. Der Problemdruck ist aus Sicht der Bewohner der Heimatsiedlung (unabhängig von der Einschätzung des Magistrats!) mittlerweile derartig hoch, dass nur noch gezielte und konzentrierte Maßnahmen das Abgleiten der Heimatsiedlung zu einem echten sozialen Brennpunkt verhindern können. Dies gilt vor allem deshalb, da es momentan weder für Jugendliche noch für Migranten noch für ältere Mitbürger echte soziale Betreuungsangebote gibt, die den Zusammenhalt in der Siedlung zwischen den einzelnen Bevölkerungsteilen stärkt. Grundsätzlich befindet sich Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Stresemannallee sowie der Breslauer Straße und der Oppenheimer Landstraße und in Fahrtrichtung Zentrum zwischen der Stresemannallee und der Breslauer Straße in einem sehr unguten Zustand. Dies betrifft sowohl den Straßenbelag (Schlaglöcher etc.), aber auch Teile des Bürgersteiges sind schadhaft, was ein nicht geringes Verletzungsrisiko in sich birgt. Ganz gleich zu welcher Jahreszeit: Die Verkehrsinsel im Kreuzungsbereich von Stresemannallee und Mörfelder Landstraße (Riedhofkreisel) macht einen überaus trostlosen Eindruck. Dass derartige Verkehrsinseln mit etwas guten Willen trotz der Straßenbahnschienen durch Anpflanzungen und durch das Aufstellen eines Kunstobjektes ansehnlich gestaltet werden können, auch unter Beibehaltung des Status als "Wildblumenwiese", beweist das Beispiel Schweizer Platz. Der Parkdruck in und um die Heimatsiedlung sowie die Fritz-Kissel-Siedlung ist immens, was mittlerweile auch zu sicherheitsrelevanten Aspekten führt, wenn Feuerwehzufahrten und Anfahrtswege für Müllentsorgungsfahrzeuge ständig zugeparkt sind. Der Bau einer Quartiersgarage für die Anwohner, aber auch für Besucher der zahlreichen Einzelhandelsgeschäfte des täglichen Bedarfs sowie der zahlreichen Arztpraxen, ist hier die einzig realistische Abhilfe! Insgesamt fühlen sich die Bewohnerinnen und Bewohner in dem genannten Bereich in ihrem "Quartier" in den letzten Jahren unwohler, aber auch unsicherer. Allgemein wird darüber geklagt, man sei von der Stadt Frankfurt "vergessen" worden, der Stadtteil sei von der übrigen, durchaus prosperierenden Entwicklung Frankfurts und anderen Teilen Sachsenhausens "abgehängt". Diesem Gefühl gilt es durch eine kraftvolle Gemeinschaftsanstrengung entgegen zu wirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1194/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1194/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder Landstraße (II)

18.01.2019 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4090 entstanden aus Vorlage: OF 1110/5 vom 29.12.2018 Betreff: Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder Landstraße (II) Vorgang: OM 946/16 OBR 5; ST 516/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die Pflasterung des Bürgersteiges mit "Edalith" 1. auf Höhe Mörfelder Landstraße Nr. 199-201 bis Nr. 203-205; 2. auf Höhe des Hauses Mörfelder Landsraße Nr. 179b, unmittelbar vor dem Gebäude des Lebenshilfe e. V.; 3. unmittelbar vor der Fußgängerampel auf Höhe der Mörfelder Landstraße Nr. 175 umgehend zu veranlassen, so wie es in der Stellungnahme des Magistrats ST 516 bereits für den Sommer 2017 zugesagt wurde. Begründung: Die durchgängige Pflasterung des Bürgersteiges der Mörfelder Landstraße ist an den genannten Stellen unterbrochen. Stattdessen ist der Gehweg mit festgestampfter Erde belegt. Diesem Zustand muss umgehend Abhilfe geschaffen werden, da dieser Abschnitt vor allem bei Regen nur unter Zumutungen zu passieren ist. Für behinderte Menschen mit Gehhilfen wie Rollatoren und Rollstühlen, aber auch für Mütter mit Kinderwagen gilt dies bei entsprechender Witterungslage besonders. In der aus der Anregung OM 946 resultierenden Stellungnahme des Magistrats ST 516 wurde ausgeführt, dass "im Zuge der im Jahr 2011 durchgeführten Gehwegsanierung im Bereich der Mörfelder Landstraße von Stresemannallee bis zur Breslauer Straße (...) diese Stellen nicht gepflastert werden (konnten), da die direkt darunter liegenden Baumwurzeln dies nicht zulassen. (...) Im Sommer 2017 werden die unbefestigten Bereiche mit dem mittlerweile etablierten ‚Edalith' versehen (...)". Diese Aufbringung von "Edalith" ist an den genannten Stellen bislang noch immer nicht erfolgt (siehe Abbildungen) und sollte umgehend nachgeholt werden. Es braucht nicht betont zu werden, dass die Nichteinhaltung gemachter Zusagen durch den Magistrat geeignet ist, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit einer demokratisch verfassten Kommunalverwaltung zu schwächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 946 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 516 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 764 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 9

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße

05.11.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2018, OF 1053/5 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Oppenheimer Landstraße in den neuzubeschließenden Haushalt 2019 einzuplanen. Begründung: Die Mörfelder Landstraße ist in dem genannten Abschnitt teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 226 2018 Die Vorlage OF 1053/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Planungsmittel für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Stresemannallee sowie der Breslauer Straße und der Oppenheimer Landstraße und in Fahrtrichtung Zentrum zwischen der Stresemannallee und der Breslauer Straße in den Haushalt 2019 eingestellt." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Leinenzwang für Hunde in der Kisselsiedlung, vor allem zwischen Breslauer Straße, Mörfelder Landstraße, Beuthener Straße und dem Ziegelhüttenweg

18.10.2018 · Aktualisiert: 12.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2018, OF 1024/5 Betreff: Leinenzwang für Hunde in der Kisselsiedlung, vor allem zwischen Breslauer Straße, Mörfelder Landstraße, Beuthener Straße und dem Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, zu verfügen, dass in der Fritz-Kisselsiedlung Leinenzwang für Hunde eingeführt wird, vor allem zwischen Breslauer-, Mörfelder-, Beuthener Strasse und dem Ziegelhüttenweg. Begründung: Seit mehrere Mieter mit großen Hunden in die Siedlung eingezogen sind, die diese frei laufen lassen, ist es zum wiederholten Male zu Beißereien gekommen. Die Polizei mußte eingeschaltet werden. Mieter fühlen sich belästigt, vor allem Hundebesitzer, die ihre Tiere an der Leine führen, sind verängstigt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 1024/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 4 SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Grünphase an der Straßenbahnhaltestelle „Beuthener Straße“

13.04.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3008 entstanden aus Vorlage: OF 809/5 vom 24.03.2018 Betreff: Verlängerung der Grünphase an der Straßenbahnhaltestelle "Beuthener Straße" Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel an der Straßenbahnhaltestelle "Beuthener Straße" von neun Sekunden zu verlängern und die Wartezeit bis zur Grünphase zu verkürzen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beklagt, dass die Grünphase der Fußgängerampel an der Straßenbahnhaltestelle "Beuthener Straße" nur neun Sekunden beträgt. Da die Haltestelle u. a. von der in unmittelbarer Umgebung liegenden Seniorenwohnanlage Mörfelder Landstraße genutzt wird, sieht der Ortsbeirat hier Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1272 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. Ä.

04.11.2016 · Aktualisiert: 01.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 872 entstanden aus Vorlage: OF 212/5 vom 19.10.2016 Betreff: Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. Ä. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Sachsenhäuser Fritz-Kissel-Siedlung 1. feuerpolizeiliche Vorschriften hinsichtlich der Zugänglichkeit der Wohngebäude und Kennzeichnung von Feuerwehreinfahrten eingehalten werden; 2. die Bedingungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Mütter mit Kinderwagen zumutbar sind und den gültigen Vorschriften entsprechen sowie 3. die Punkte 1. und 2. durch Ausweisen von Sperrflächen und Anbringen von Parkmarkierungen ggf. entsprechend sichergestellt werden können. Begründung: Die Fritz-Kissel-Siedlung zeichnet sich durch besonders großflächige Areale mit Wohnblockbebauung aus; die Wohneinheiten sind dadurch größtenteils straßenfern und nur über Fußwege erreichbar. Der Parkdruck in den die Areale eingrenzenden Straßen, vor allem von abends bis morgens, teilweise aber auch tagsüber, führt dazu, dass die Wohngrundstücke nur noch für Fußgänger erreichbar sind. Die Feuerwehreinfahrten sind in dieser Zeit größtenteils zugeparkt. Hierdurch können Feuerwehr, Krankenwagen u. a. nicht auf die Grundstücke gelangen. Verursacht wird dies dadurch, dass die Feuerwehreinfahrten z. T. nur durch sehr kleine Schilder gekennzeichnet sind (siehe Abbildung). Es fehlt jegliche Art von Straßenmarkierungen und Sperrflächen. Fast alle Autofahrer übersehen die kleinen Schilder bzw. nehmen sie nicht ernst. Für die Parkenden ist in keiner Weise erkennbar, wo genau und wie viele Meter sie freihalten müssen. Durch das lückenlose Zuparken aller Bordsteinabsenkungen an den Fußwegen wird es allen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sehr schwer gemacht, auf das Grundstück und zu ihren Wohnungen zu gelangen. Die Unzugänglichkeit der abgesenkten Bordsteine, da Autos fast lückenlos davor stehen, erschwert erheblich den Wohnungszugang - besonders aber für gehschwache Menschen mit Rollatoren oder für Mütter mit Kinderwagen. Für Rollstuhlfahrer ist der Zugang zu den Grundstücken vor allem abends und nachts geradezu unmöglich. Auch die Müllwerker der FES behindert diese Parksituation tagsüber nicht unerheblich bei der Leerung der Müllcontainer. Die Problematik zeigt sich insbesondere in den Straßen Ziegelhüttenweg, Liegnitzer Straße, Teplitz-Schönauer-Straße, Karlsbader Straße, Aussiger Straße, Bodenbacher Weg, Beuthener Straße und Breslauer Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 557 Antrag vom 04.11.2018, OF 1087/5 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3974 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutz für die Anwohner der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf Höhe der Breslauer Straße

09.09.2016 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 586 entstanden aus Vorlage: OF 148/5 vom 29.08.2016 Betreff: Lärmschutz für die Anwohner der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf Höhe der Breslauer Straße Der Magistrat wird gebeten , zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zum Schutz der Anwohner vor dem Verkehrslärm der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf Höhe der Breslauer Straße grundsätzlich getroffen werden können. In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich zu prüfen, ob die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen auf diesem Teilstück der Mörfelder Landstraße eingehalten werden. Begründung: Anwohner der Mörfelder Landstraße in diesem Bereich klagen seit Längerem über die massive Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr. Zu beachten ist, dass dieser Teil von Sachsenhausen durch Verkehrslärm, sei es durch den nahe gelegenen Flughafen, den beiden die Fritz-Kissel-Siedlung tangierenden Bahnlinien oder durch die Straßenbahnlinien 14 und 17, bereits überdurchschnittlich belastet ist. Hier wären geeignete Lärmschutzmaßnahmen für die betroffenen Bürger überaus entlastend. Das angesprochene Teilstück der Mörfelder Landstraße führt zudem über mehrere Hundert Meter geradeaus und ist - Richtung Schweizer Straße - recht breit. Dies könnte Autofahrer durchaus dazu verleiten, nicht auf ihre Geschwindigkeit zu achten, was wiederum mit erhöhter Lärmbelästigung für die Anwohner verbunden ist - insbesondere in den Abendstunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1606 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1273 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung und Beleuchtung des Treppenaufgangs zwischen der Breslauer Straße und dem Ziegelhüttenweg in der Fritz-Kissel-Siedlung

01.07.2016 · Aktualisiert: 24.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 293 entstanden aus Vorlage: OF 88/5 vom 12.06.2016 Betreff: Sanierung und Beleuchtung des Treppenaufgangs zwischen der Breslauer Straße und dem Ziegelhüttenweg in der Fritz-Kissel-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, den Treppenaufgang zwischen der Breslauer Straße und dem Ziegelhüttenweg in Sachsenhausen zu sanieren und besser auszuleuchten. Auch soll das durch Rost beschädigte Geländer ausgebessert werden. Abb. 1 (Quelle: Google Maps) Abb. 2 Begründung: Ein Fußgängerweg verbindet die Wohnhäuser Mörfelder Landstraße 175 bis 177 sowie Breslauer Straße 1 bis 11 mit dem Ziegelhüttenweg. Dieser Weg endet mit einer Treppe zwischen dem Bahnübergang und dem Haus Ziegelhüttenweg 40 (Abb. 1). Diese Treppe ist an einigen Stellen massiv schadhaft, teilweise sind ganze Kanten der Stufen herausgebrochen (Abb. 2). Es ist anzunehmen, dass diese Schäden während der nächsten Frostperiode weiter zunehmen. Bereits jetzt stellt dieser Zustand eine nicht unerhebliche Unfallgefahr dar, zumal Teile dieses Treppenaufgangs durch die am Fuße der Treppe angebrachte Straßenlaterne nur unzureichend ausgeleuchtet werden. Die Laterne des Bahnübergangs auf der gegenüberliegenden Seite des Ziegelhüttenwegs erreicht die Treppe ebenfalls nur unzureichend. Das Treppengeländer ebenso wie das seitlich angebrachte Geländer weisen erhebliche Rostschäden auf. Es ist zu prüfen, inwieweit auch hier vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden müssen, um der Instabilität der Geländer vorzubeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1344 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrssituation in der Teplitz-Schönauer-Straße

11.05.2016 · Aktualisiert: 10.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2016, OF 43/5 Betreff: Verkehrssituation in der Teplitz-Schönauer-Straße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Prüfung der aktuellen Gefahrensituation auf der Teplitz-Schönauer-Straße, welche durch die Fahrbahnverengung durch parkende Autos entsteht und darum diese durch geeignete Maßnahmen wie der Verfügung eines Einbahnverkehrs zu entschärfen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Fahrbahn der Teplitz-Schönauer-Straße durch parkende Autos derart verengt wird, dass eine Begegnung zweier PKWs an vielen Stellen nicht mehr möglich ist. In diesem Zusammenhang kommt es zu gefährlichen Situationen, regelmäßig werden Außenspiegel parkender PKWs abgefahren. Zudem ist der Gegenverkehr aufgrund der Biegung der Straße erst spät zu sehen. Um die Parkplatzsituation, durch Maßnahmen welche den Wegfall von Parkplätzen bedingen, nicht weiter zu verschärfen, wird dazu geraten in der Teplitz-Schönauer-Straße ein Einbahnverkehr zu verfügen. Der Wegfall einer Fahrtrichtung kann durch die Karlsbader oder der Liegnitzer Straße bzw. Beuthener Straße abgefangen werden (siehe Grafik). Quelle: Googlemaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2016, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 43/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Parkordnung Beuthener Straße und Breslauer Straße

02.12.2011 · Aktualisiert: 26.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 721 entstanden aus Vorlage: OF 176/5 vom 16.11.2011 Betreff: Änderung der Parkordnung Beuthener Straße und Breslauer Straße Der Magistrat wird gebeten, die bei dem Ortstermin im September erörterten und beschlossenen Maßnahmen, im Zusammenhang mit der Veränderung der Parkanordnung in der Beuthener Straße und der Breslauer Straße, umzusetzen. Im Wesentlichen sind das: 1. Auf der östlichen Straßenseite wird das Parken längs teilweise auf dem Gehweg angeordnet und beschildert; 2. Auf der westlichen Straßenseite wird das Parken, soweit es die Restfahrbahnbreite zulässt, auf der Fahrbahn zugelassen und durch eine entsprechende Parkwinkelmarkierung verdeutlicht. Dabei sind folgende Vorgaben zu beachten: Die verbleibende Gehwegbreite soll mindestens 1,7 Meter bis 2,0 Meter betragen, und - um eine möglichst effektive Verkehrsberuhigung zu erreichen - die für den fließenden Verkehr verbleibende Restfahrbahnbreite soll sich am notwendigen Mindestmaß orientieren. Begründung: Momentan wird auf der östlichen Seite vielfach so weit auf dem Gehweg geparkt, dass einerseits Beschwerden aus der Anwohnerschaft (zu schmaler Gehweg bei Begegnungsverkehr), andererseits Fahrzeughalter Strafmandate erhalten. Durch die neue Parkordnung sollen diese Konflikte beseitigt werden und außerdem durch eine schmale Fahrbahnbreite für den fließenden Verkehr die gewünschte Verkehrsberuhigung in dieser Tempo-30-Zone gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 245 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beuthener Straße - Parkflächenmarkierungen/Parken auf dem Gehweg

19.08.2011 · Aktualisiert: 07.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 288 entstanden aus Vorlage: OF 26/5 vom 08.05.2011 Betreff: Beuthener Straße - Parkflächenmarkierungen/Parken auf dem Gehweg Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Sicherung der Nutzbarkeit des gepflasterten Gehwegs in der Beuthener Straße umzusetzen: 1. Auf der westlichen Fahrbahnseite der Beuthener Straße werden ab der Einfahrt Mörfelder Landstraße bis zur Kreuzung Liegnitzer Straße erkennbar voneinander abgegrenzte Parkflächenmarkierungen aufgebracht; 2. auf dem rechts neben der östlichen Fahrbahnseite der Beuthener Straße befindlichen Gehweg mit wassergebundener Decke wird zwischen Liegnitzer Straße und der Ausfahrt Mörfelder Landstraße das Parken gestattet. Der Bordstein wird für das Befahren des Gehwegs abgesenkt. Begründung: Fahrzeugführer nutzen die circa 6,90 Meter breite Beuthener Straße zum Parken ihrer Pkws. In Süd-Nord-Richtung zwischen Liegnitzer Straße und der Ausfahrt Mörfelder Landstraße parken die Autos auf der rechten Fahrbahnseite. In entgegengesetzter Richtung sind die Fahrzeuge regelmäßig in voller Breite auf dem gepflasterten Gehweg abgestellt. Durch die auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge verbleibt nur wenig Raum für Fußgänger. Mütter und Väter mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer müssen oftmals auf die angrenzende Grünfläche ausweichen, um den Weg überhaupt beschreiten zu können. Auch der Winterdienst kann an schneereichen Tagen seine Räumarbeiten nicht verrichten, wenn der Gehweg mit Fahrzeugen zugestellt ist. Die Situation für Fußgänger und Fahrzeugführer kann wie folgt entschärft werden: Auf der westlichen Fahrbahnseite der Beuthener Straße sollen ab der Einfahrt Mörfelder Landstraße bis zur Kreuzung Liegnitzer Straße erkennbar voneinander abgegrenzte Parkflächenmarkierungen aufgebracht werden (StVO Anlage 2 laufende Nummer 74). Durch diese Markierungen wird genau angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind. Die parkenden Fahrzeuge bilden dann eine natürliche Barriere zum angrenzenden Gehweg, sodass dieser wieder in voller Breite von Fußgängern genutzt werden kann. Auf dem benannten Straßenabschnitt befindet sich auf der östlichen Seite, rechts neben der Beuthener Straße ein etwa 2,90 Meter breiter Gehweg mit wassergebundener Decke. Dieser Weg ist derart uneben und unattraktiv, dass er von Fußgängern praktisch nicht angenommen wird. Der Weg soll zum Parken freigegeben und der rund zehn bis zwölf Zentimeter hohe Bordstein für das Befahren des Gehwegs abgesenkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1387 Aktenzeichen: 66 7

Ideen

Idee
6

Tram Südspange Frankfurt

30.08.2022

Man könnte eine Straßenbahnlinie errichten um den Frankfurter Süden miteinander zu verbinden. Die Strecke könnte über Rheinlandstraße - Frankfurt Niederrad Bf - Triftstraße - Humperdinckstraße - Stresemannallee/Mörfelder Landstraße - Breslauer Straße - Südbhf/Schweizer Platz - Südbhf Vorplatz - Lokalbhf/Textorstr. - Balduinstraße - OF Stadtgrenze verlaufen.

Idee
2

Regelmäßige Kontrollen der Parksituation in der Fritz-Kissel-Siedlung

03.10.2019

In der Fritz-Kissel-Siedlung, speziell Breslauer Straße, wird regelmäßig gegen Abend und am Wochenende an abgesenkten Bürgersteigen geparkt. Dadurch werden Menschen mit Kinderwagen, Fahrrädern,... gehindert zu den Häusern zu kommen. Auch wird teilweise die Abfuhr des Mülls durch die FES be- und verhindert.